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Countdown Landtagswahl: Wasser, Sanitär

15. März 2022

Am 27. März ist Landtagswahl im Saarland und die Parteien buhlen nun um eure Stimmen. Aber wofür stehen sie eigentlich? Wie politisch nachhaltig sind sie?
Um euch eine Wahlorientierung bieten zu können, haben wir allen Parteien, die sich zur Wahl stellen, einen Fragenkatalog zukommen lassen, der sich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN befasst.
Allen Fragen und Antworten könnt ihr HIER nachlesen.

Tag 6 von 17 – SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Wasser ist das wertvollste Gut der Menschheit. Es gilt vor allem natürliche Süßwasservorkommen und Grundwasser zu schützen und zu erhalten.

→ Befürwortet Ihre Partei die Grubenflutung im Saarland?

CDU: Ja. 2017 stellte die RAG beim Oberbergamt des Saarlandes einen Antrag auf das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar. Eine externe gutachterliche Überprüfung durch das Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V. hat ergeben, dass die Risiken im Hinblick auf die Gefährdung von gegenwärtig genutzten Grundwasserleitern als gering eingeschätzt werden kann. Die Landesregierung ist rechtlich verpflichtet dem Antrag stattzugeben.
SPD: Nein.
Für uns gilt: Ein weiterer Anstieg wird nur dann genehmigt, wenn Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Die behördliche Entscheidung über -320 Meter hinaus steht noch aus.
Linke: Nein.
Das dauerhafte Freipumpen ehemaliger Kohlegruben ist eine Altlast aus der Steinkohleförderung. Die schrittweise Flutung der ehemaligen Gruben verringert zwar diese Kosten, hat aber negative Auswirkungen auf den Schutz des Grundwassers. Und letzteres muss Priorität haben.
Grüne: Nein. Wir sprechen uns deutlich für ein weiteres Abpumpen des Grubenwassers und ein zusätzliches Filtern des abgepumpten Wassers aus. Hier darf die RAG nicht aus der Verantwortung genommen werden.
FDP: Nein. Bei der Genehmigung der Grubenflutung muss sorgsam abgewogen werden. Mögliche Gefahren müssen identifiziert, eingeordnet und überwacht werden. Die RAG muss beispielsweise kontinuierlich die Radonkonzentration in den Bergbaugebieten messen lassen und geeignete Gegenmaßnahmen festschreiben. Auch der Schutz von Eigentum und Infrastruktur muss eine gewichtige Rolle im Genehmigungsverfahren spielen. Eventuelle Genehmigungen müssen mit aller gebotenen Vorsicht geprüft und eine Entscheidung sorgsam gefällt werden. Die Groko hätte die berechtigten Anliegen der Betroffenen deutlicher aufnehmen und einen engeren Dialog mit der RAG fördern müssen.
Piraten: Nein. Stillgelegte Bergwerke verursachen Ewigkeitskosten, weil sie dauerhaft unterhalten werden müssen. Wir Piraten haben schon vor Jahren eine intelligente Nutzung der ehemaligen Bergwerke als Pumpspeicherkraftwerke vorgeschlagen, was die Unterhaltskosten durch neue Einnahmen reduzieren könnte, aber die Risiken der Grubenwasserflutung vermeiden würde.
Freie Wähler: Nein. Die Grubenflutungen dürfen auf keinen Fall in dem von der RAG geplanten Ausmaß stattfinden. Dass es sich bei der Grubenwasserabpumpung um eine Ewigkeitsaufgabe handeln würde, war immer Konsens und muss es auch bleiben. Die Flutungen gefährden Gesundheit, Leben und Besitz der Menschen in den Grubenregionen. Die Politik muss durchsetzen, dass derjenige Stand des Grubenwassers beibehalten wird, der den geringsten Einfluss auf die Menschen ausübt.
bunt.saar: Nein.
Humanisten: Ja. Grundsätzlich ist eine Grubenflutung zulässig, falls unabhängige Gutachten eine umweltliche und gesundheitliche Unbedenklichkeit nahelegen. Ein Verbot aus populistischen Gründen lehnen wir ab. Ein abschließendes Urteil konnten wir uns bisher aber noch nicht bilden.
Gesundheitsforschung: Nein. (Begründung siehe Frage 1)
SGV: Nein. Hierzu können wir keine Stellung beziehen, da uns wichtige Hintergrundinformationen fehlen.
Volt: Nein. Volt will die Grubenflutung stoppen, da wir die Biodiversität und somit auch uns Menschen schützen wollen. Hierbei ist es essentiell das Grundwasser und das Süßwasservorkommen zu schützen. Während des Bergbaubetriebs wurden Schadstoffe, wie z.B. schwere Öle, nicht vorschriftsgemäß entsorgt und gefährden bei einer Grubenflutung die Wasserqualität.

 

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Datum:
15. März 2022
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